AG 60plus + AsJ-Diskussion: Sterben leicht gemacht? Eigenverantwortung am Ende des Lebens
Am Tag des Grundgesetzes – verkündet am 23. Mai 1949 – laden die Arbeitsgemeinschaft 60plus und die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) ein zur Online-Diskussion: Sterben leicht gemacht? Eigenverantwortung am Ende des Lebens
Im Bundestag geht es hoch her – drei Vorschläge konkurrieren, wie die ethischen Grundsatzfragen über Leben und Tod zu beantworten sind:
- in den eher weltlichen Varianten: Selbstbestimmt, mit oder ohne Beratung und auf Rezept (Medikament) im Betäubungsmittelgesetz oder
- in der kirchlichen Variante im Strafgesetzbuch, mit dem grundsätzlichen Verbot der Selbsttötung, aber gewissen Ausnahmen
Der 2015 eingeführte § 217 StGB, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt ist jedenfalls verfassungswidrig und das Bundesverfassungsgericht hat 2020 eine Reihe von Kriterien aufgestellt, wie der Gesetzgeber in Zukunft mit der Entscheidungsfreiheit der Menschen umzugehen hat – auch wenn es darum geht, wann und warum sie aus dem Leben scheiden wollen.
Programm ab 19.30 Uhr
- Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der AsJ: Begrüßung und Einführung
- Heike Baehrens, MdB: Der Entwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“
- Helge Lindh, MdB: Der Entwurf eines „Gesetzes zur Suizidhilfe“
- Dr. Nina Scheer, MdB: Der Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“
- Moderation: Lothar Binding, Vorsitzender der AG 60plus
Ab 20.15 Uhr – Diskussion mit den Online-Teilnehmer*innen; 21.00 Uhr –Lothar Binding: Schlusswort