Thema: Spenden statt Schreddern

Veröffentlicht von Philip Holley 17. Juli 2019

Die Kreisdelegiertenversammlung, der Landesparteitag und der Bundesparteitag mögen beschließen:

Die Bundesregierung erlässt eine Spendenpflicht für unverkäufliche, funktionstüchtige Neuware: Spenden statt Schreddern!

Für Unternehmen ist es aufgrund der Regelung zum Vorsteuerabzug billiger, Waren zu vernichten, als sie zu spenden. Deswegen muss § 3 (1b) des Umsatzsteuergesetzes zugunsten von Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen verändert bzw. erweitert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Sachspenden im Inland bleiben. Es kann nicht angehen, dass weiterhin jede unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird, es muss eine Ausnahme geben. Daher sollte ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Firmen zum Spenden funktionstüchtiger Neuware an gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland verpflichtet, unterfüttert von Steuerfreiheit dafür. Dass das geschredderte Plastik – wie es z.Z. praktiziert wird – als Rohstoff in der Produktion z.B. von Blumentöpfen einer Verwendung zugeführt wird, reicht nicht aus, diese Art der Ressourcenverschwendung zu stoppen.

Begründung:

Im Handel, vor allem aber bei Onlinehändlern wie Amazon, werden massenhaft Retouren und einwandfreie Lagerbestände vernichtet: Staubsauger, Faxgeräte, Computer, Wasserkocher, Toaster, Bügeleisen, Kühlschränke und vieles mehr. Nur 70 Prozent der umgetauschten Waren im gesamten Onlinehandel werden weiterverkauft. D.h. rund ein Drittel der Waren landen im Müll. Pro Jahr seien es mehr als 250.000 Pakete, die Verbraucher zurück zum Absender schicken, berichteten „Wirtschaftswoche“ und das ZDF-Magazin „Frontal 21“. Eine Amazon-Mitarbeiterin sagte, sie allein habe pro Schicht Waren im Wert von rund 23.000 Euro vernichtet. Retouren, die nicht als A-Ware in den Verkauf können, vernichten mehr als die Hälfte der Onlinehändler direkt. Umgetauschte Kleidung sei in der Aufbereitung häufig teurer als in der Herstellung und lande deswegen in der Müllverbrennungsanlage. Angesichts der riesigen Probleme, die wir mit dem Klima- und dem Umweltschutz sowie mit der Energieversorgung haben, ist diese Ressourcenverschwendung nicht hinnehmbar.

Amazon unterhält elf Logistikzentren. Wer seine Ware auf dem Amazon-Marktplatz anbietet, kann sie gegen Gebühr dort lagern und die gesamte Logistik Amazon überlassen. Je länger die Waren in den Regalen liegen, desto teurer wird die Lagergebühr: monatlich 26 Euro, nach einem halben Jahr 500 Euro, nach einem Jahr 1.000 Euro. Um diese Kosten zu sparen, entscheiden sich viele Händler dafür, die Ladenhüter entsorgen zu lassen. Ein Service, den Amazon ebenfalls für seine externen Händler übernimmt.

Bei einer Spende aber greift § 3 (1b) UStG: Sachspenden bewertet das Finanzamt wie Umsatz. Zerschreddert aber verliert die Ware ihren Wert und ist steuerfrei. Das muss geändert und mit einer Pflicht zum Spenden an gemeinnützige Einrichtungen gekoppelt werden.

(verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 21. Mai 2019)